Der Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln zur Erhaltung und Nutzungsförderung der historischen Gebäude des Landgräflichen und des Steinschen Schlosses mit dem angrenzenden Schlosspark durch die Gemeinde Barchfeld.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch ideelle und materielle Unterstützung. Bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen beteiligt sich der Verein mit beratender Stimme. Er beteiligt sich durch Aktivitäten des Kulturaustausches, der Brauchtumspflege und der Kontaktpflege zwischen Kommunen, Vereinen und sonstigen Gemeinschaften und Einrichtungen sowie Personen.